Menschen, die in Deutschland Schutz vor Gewalt, Willkür und Abhängigkeit suchen, treffen hier auf ein bürokratisches Rechtssystem, das vielen unübersichtlich erscheint. Fehlender Zugang zur Sprache und zu grundlegenden Informationen während des Asylverfahrens verstärken Abhängigkeiten der hier Ankommenden drastisch.
WIR MACHEN DAS hat 2016 ein Projekt geschaffen, das sich für das Recht einsetzte, seine Rechte zu kennen. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundrecht auf Asyl verankert. Die von drei Beirä*tinnen von WIR MACHEN DAS gegründete Rechtsberatung half, dieses Menschenrecht einzufordern. Das Projekt lief zu Ende 2018 aus.
Grundlegende Informationen und konkreter Rechtsbeistand
WIR MACHEN DAS bot für die Dauer des Projektes kostenlose Rechtsberatung in Notunterkünften in Berlin und Brandenburg für Menschen mit Fluchtgeschichte an. Auf Asylrecht spezialisierte Anwält*innen informierten in zweistündigen Gruppenberatungen allgemein zur Rechtslage im Asylverfahren und dem sogenannten Dublin-Verfahren. Sie boten Hilfestellung und schafften Anlaufstellen.
Fragen zu Familiennachzug, Unterbringung sowie Anspruch auf Sozialleistungen und medizinische Versorgung wurden mit Hilfe von Sprachmittlern beantwortet. Im Fokus der Beratungen stand zudem die Vorbereitung auf die Anhörungen im Asylverfahren.
Ziel der Rechtsberatung war es, Menschen beim Weg durch die Bürokratie zur Seite zu stehen: Von der allgemeinen Information bis hin zu konkreten Maßnahmen mit Rechtsbeistand.
Das Projekt wurde gefördert durch: