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Geruch der Diktatur ++ Open Call ++

Geruch der Diktatur
© Maritta Iseler

Wie riecht Diktatur? Welche Spuren hinterlässt sie in uns? Wie repräsentiert sie sich auf dem Stadtplan, wie ist sie eingeschrieben in die Straßen, Bibliotheken, Alltagsgegenstände, Archive und Körper? Diktaturen lassen uns nicht los. Selbst wenn wir sie hinter uns lassen, wachsen sie in uns weiter in unseren Gefühlen, Erinnerungen, Träumen. Empfindungen, die die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft verbinden.

Wenn Sie in der DDR oder in Syrien (oder in einer anderen Diktatur) gelebt haben, laden wir Sie ein, Ihre Erfahrungen, Geschichten und Fotos mit uns zu teilen, um eine Karte der Sinne mit uns zu erstellen.

Kontaktieren Sie uns,

  • wenn Sie die DDR verlassen haben, um in Syrien zu leben oder umgekehrt. Uns interessieren Ihre persönlichen Erfahrungen von Gemeinsamkeiten, die die beiden Länder in Ihrer Erinnerung / Ihren Träumen / Ihrem Körper hervorrufen;
  • wenn Sie aus der DDR stammen und in Kontakt mit Syrer*innen standen, die von der syrischen Diktatur betroffen waren. (z. B. Briefwechsel, Studium, Beziehung etc.);
  • oder wenn bei Ihnen Erinnerungen ausgelöst werden, wenn Sie etwas sehen, riechen, hören, schmecken oder tun, das Sie an Erfahrungen der Diktatur erinnert. (z. B. eine bestimmte Art von Musik hören, ein bestimmtes Objekt wie Möbeln oder Kleidung sehen, usw.);
  • wenn Sie Träume haben, die Sie mit einer Diktaturerfahrung verbinden.

Schicken Sie uns Ihre Erfahrungen in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen bis zum 1. Juli 2021 an Dima AlBitar Kalaji und Annett Gröschner unter redaktion(at)wirmachendas.jetzt.

Die Ergebnisse dieses Projekts werden wir in literarischen Texten und Lesungen, einem Podcast und einer visuellen Ausstellung auf der Website von WIR MACHEN DAS präsentieren.

Alle Infos zum Projekt hier.
Alle Infos auf Arabisch hier.

„Geruch der Diktatur. Parallelen und Verflechtungen von Diktaturerfahrung in der DDR und in Syrien“ ist ein Projekt von WIR MACHEN DAS. Gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

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TAGUNG: Demokratie als Dialog. Neue Wege der historisch-politischen Bildung und gesellschaftlichen Selbstverständigung

 

Repräsentation durch Wahlen und Interessenvertretung über Parteien –darauf setzt im Kern die verfassungsrechtlich verankerte Demokratie in Deutschland. Doch einigen sind die vorgegebenen Strukturen zu eng, anderen die Aushandlungsprozesse zu langwierig. Und eine Reihe von Menschen fühlt sich gar nicht erst angesprochen und gefragt.

Im Rahmen der Abschlusstagung „Demokratie als Dialog -Neue Wege der historisch-politischen Bildung und gesellschaftlichen Selbstverständigung“ des Projektes Demokratie? Eine Frage der Verfassung! wurde am 29.04.2021 in drei Tagesveranstaltungen über verschiedene Formen der Bürger*innen-Beteiligung  diskutiert. Im Mittelpunkt standen die Fragen: Wo sind sie das Mittel der Wahl? Wo kommen sie an ihre Grenzen? Wer hat Zugang und wer nicht? Anschliessend sprachen vier Podiumsgäste über Ansätze und Erfahrungen demokratischer Einmischung, Partizipation und Verständigung, u.a. Stephan Detjen vom Deutschlandradio und Rouzbeh Taheri von der Initiative Deutschen Wohnen&Co enteignen!

Die Illustratorin Miriam Barton begleitete alle Veranstaltungen der Tagung mit einer Live-Visualisierung.

Das Tagungsprogramm:
Programm als PDF herunterladen

9.00 – 10.45 Uhr | Begrüßung und  Panel 1:
Bürger*innennahe Politik? – Prämissen und Erfahrungen in Bürger*innenforen von Bund, Ländern und Kommunen.
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Zur grafischen Visualisierung der Illustratorin Miriam Barton 

11.15 – 12.45 Uhr | Panel 2:
Formen und Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Gesprächs- und Begegnungsformate.
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Zur grafischen Visualisierung der Illustratorin Miriam Barton 

13.45 – 15.15 Uhr| Panel 3:
Demokratie als Erfahrung.
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Zur grafischen Visualisierung der Illustratorin Miriam Barton 

 

19.00 Uhr Abendveranstaltung: 
Wie gelingt demokratische Verständigung?
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Zur grafischen Visualisierung der Illustratorin Miriam Barton 

 

Konrad Sizedat, Referent bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in München, hat die Diskussionen der Tagung mitverfolgt und im Beitrag „Rückblick: Demokratie als Dialog“ dokumentiert.


Demokratie? Eine Frage der Verfassung! ist ein Projekt von WIR MACHEN DAS in Zusammenarbeit mit der Universität Bielefeld und der Robert-Havemann-Gesellschaft, gefördert durch die Bundeszentrale für politische Bildung.

Logo Bundeszentrale für politische Bildung

Logo Uni Bielefeld
Logo Robert Havemann Gesellschaft

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Werde Fördermitglied von WIR MACHEN DAS und wähle ein Geschenk aus!

 

Bei WIR MACHEN DAS engagieren wir uns täglich für ein menschliches und pragmatisches Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft. In zahlreichen Projekten arbeiten wir regelmäßig mit inzwischen über 150 geflüchteten Autor*innen, Künstler*innen, Musiker*innen und Journalist*innen aus Afghanistan, Syrien, dem Irak, Iran, Jemen, Eritrea und Südsudan zusammen.

Wir sind überzeugt: Um einander zu verstehen, muss man die Stimme der anderen hören, muss miteinander sprechen, nicht übereinander. Unser Team besteht aus Menschen, die hierher fliehen mussten, wie aus Menschen, die hier geboren sind oder sich aus anderen Gründen entschieden haben, hier zu leben. Wir sind heute eine der zentralen Anlaufstellen für Kulturschaffende im Exil.

»WIR MACHEN DAS ist eine der most swinging Initiativen, die mir von fern & nah bekannt sind. Dass sie außerdem bestens organisiert, verlässlich und menschen- wie angestelltenfreundlich agieren, ergibt sich nicht zwangsläufig, aber erfreulicherweise auch aus der Entstehungsgeschichte: Hier haben Optimismus und Pragmatismus von Frauen von der ersten Sekunde an zusammengewirkt. Zwanglos, aber mit Plan.« – Elke Schmitter, Kulturchefin bei Der Spiegel

Damit unsere Arbeit möglich bleibt, brauchen wir Menschen, die uns unterstützen. Denn die Gelder, die wir von Förderinstitutionen bekommen, fließen in unsere Projekte und finanzieren nur zu einem kleinen Teil das, was all die Projekte am Laufen hält: das Herz von WIR MACHEN DAS.

Wir benötigen Gelder für unser Büro, bezahlen faire Gehälter für das Kernteam und sind über die Projekte hinaus immer auf der Suche nach Mitteln, um die geflüchteten Menschen in all den Kompetenzen zu schulen, derer es bedarf, um als freiberufliche Kulturschaffende leben zu können.

Und genau dafür brauchen wir Eure Unterstützung: Damit das Herz von WIR MACHEN DAS langfristig und nachhaltig weiterarbeiten kann.

Mach mit! Werde Fördermitglied von WIR MACHEN DAS. Als Geschenk und als Zeichen der Verbundenheit möchten wir Dir eine kleine Freude machen.

  • Ab einem monatlichen Förderbeitrag von 10 Euro bist Du unser Gast bei einem speziellen Lesungsevent: Im Anschluss an eine Weiter Schreiben-Lesung laden wir Dich ein, backstage das Team und die Autor*innen von Weiter Schreiben kennenzulernen. Die Drinks gehen auf uns. Dazu erhältst Du das aktuelle Weiter Schreiben Magazin sowie ein Kunstposter mit einem Gedicht des syrischen Dichters Sam Zamrik.
  • Ab einem monatlichen Förderbeitrag von 25 Euro
    schenken wir Dir – neben der Einladung zum Lesungsevent – das Buch Die blaue Frau von Antje Rávik Strubel mit einer persönlichen Widmung von Antje. Das Buch erschien im August bei S. Fischer Verlage und wurde im Oktober mit dem Deutschen Buchpreis 2021 ausgezeichnet. Antje unterstützt WIR MACHEN als Tandempartnerin in unserem Projekt Weiter Schreiben. Wenn Du das Buch verschenken willst, kannst Du uns gerne sagen, an wen sich die Widmung richten soll.Oder
  • wir schenken Dir – außer dem Lesungsevent – Lena Goreliks Wer wir sind, erschienen im Mai 2021 im Rowohlt Verlag, mit einer persönlichen Widmung von Lena. Auch Lena unterstützt WIR MACHEN DAS als Tandempartnerin in unserem Projekt Weiter Schreiben. Wenn Du das Buch verschenken willst, kannst Du uns gerne sagen, an wen sich die Widmung richten soll.
  • Und ab einem monatlichen Fördermitgliedschaftsbeitrag von 50 Euro 
    schenken wir Dir – gern ebenfalls im Rahmen eines Lesungsevents – beide Bücher, Die blaue Frau und Wer wir sind, jeweils mit einer persönlichen Widmung von Antje und Lena. Wenn Du ein oder beide Bücher verschenken willst, kannst Du uns gerne sagen, an wen sich die Widmung richten soll.

»Ich unterstütze WIR MACHEN DAS als Fördermitglied, weil sich die gemeinnützige Organisation engagiert für die Anerkennung von Vielfalt und die Stärkung von Partizipation für Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten einsetzt.« – Inga Humpe, Sängerin, Texterin und Komponistin

Als Fördermitglied von WIR MACHEN DAS wirst Du Teil einer lebendigen Gemeinschaft, die sich einsetzt für ein besseres Miteinander in unserer Gesellschaft.

Wir laden Dich zu allen unseren Veranstaltungen ein und Du bekommst regelmäßig unsere Publikationen sowie kleine Briefe mit Gedichten und Interviews zugeschickt. So wird für Dich mit jeder Sendung erfahrbar, wohin das Geld fließt: in ein Team, das die pluralistische Gesellschaft lebt. Was das im Ergebnis heißt, machen wir in unserem jährlichen Tätigkeitsbericht transparent.

Und weil es uns wichtig ist, dass die Kommunikation immer in beide Richtungen läuft, kannst Du natürlich jederzeit unsere Büroleiterin Julia Küpper kontaktieren. Sie trägt Eure Fragen und Anregungen, Euer Feedback und Eure Ideen dann ins Team.

Kontakt zu Julia: kuepper(at)wirmachendas.jetzt

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Satzung vom 11.08.2020

 

 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1.1 Der Name des Vereins lautet „wearedoingit e.V.“

1.2 Er hat seinen Sitz in Berlin und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“.

1.3 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

2 Zweck des Vereins

2.1 Zwecke des Vereins sind die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), die Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, insbesondere für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO).

2.2. Die Vereinszwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht:

  • Der Zweck der Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) wird insbesondere verwirklicht durch die Veröffentlichung von literarischen Texten (sowohl online als auch in gedruckter Form), die Organisation und Durchführung von Kunstausstellungen und literarischen Lesungen mit musikalischer Begleitung, wie z.B. durch das Projekt „Weiter Schreiben“, einem Literaturportal für Autor*innen aus Krisengebieten, das literarische Texte auf der Website weiterschreiben.jetzt veröffentlicht, durch die Projektreihe „Meet Your Neighbours“, in deren Rahmen sich Locals und Newcomer*innen zu Lesungen und Erzählsalons in Bibliotheken und Buchhandlungen zusammenfinden oder durch das Projekt „Mapping Berlin/Damaskus – eine neue literarische Kartographie“, bei dem die Stadtpläne von Berlin und Damaskus literarisch-essayistisch erkundet werden
  • Der Zweck der Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und bundesweite Durchführung von Veranstaltungen, in deren Rahmen Tagungen und Gesprächsrunden erfolgen zu den Grundlagen der Demokratie, wie z.B. durch das von der Bundeszentrale für politische Bildung geförderte Projekt „Demokratie? Eine Frage der Verfassung!“, in dessen Rahmen anlässlich der verfassungsbezogenen Jahrestage (100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, 70 Jahre Grundgesetz, 30 Jahre Friedliche Revolution) gesellschaftliche Debatten über die Grundlagen unserer Demokratie angestoßen werden sollen und die Förderung eines politischen Verantwortungsbewusstseins bezweckt ist
  • Der Zweck der Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, insbesondere für Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) wird insbesondere verwirklicht durch die Konzeption und Veröffentlichung von Informationsbroschüren sowie die Organisation und Durchführung von Workshops jeweils zum Thema der beruflichen Selbständigkeit in Deutschland; die Vermittlung von Tandempartnern, um Newcomer*innen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, wie z.B. durch die Vermittlung von Tandems zwischen Newcomer*innen und deutschsprachigen Journalist*innen, um den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Journalist*innen zu ermöglichen
  • Der Zweck der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) wird insbesondere verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die Anwohner*innen und Newcomer*innen bundesweit für Gesprächsrunden zusammenbringt, damit diese sich im direkten Gespräch über persönlich Erlebtes austauschen und dadurch ein tieferes Verständnis füreinander schaffen und Vorurteile abbauen; durch die Konzeption und Veröffentlichung von Informationsbroschüren, die Locals über das Erlebte von Newcomer*innen aufklären sollen, wie z.B. durch die Konzeption und den Druck des Sammelbandes „Ein Jahr mit Meet your Neighbours – Wir reden nicht übereinander, sondern miteinander“

2.3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Organe des Vereins (§ 6) üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

3 Mitgliedschaft

3.1 Der Verein hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Ordentliche Mitglieder des Vereins sind die Gründungsmitglieder sowie natürliche Personen, die wirksam in den Verein aufgenommen wurden.

3.2 Fördermitglieder können auch Unternehmen, Organisationen und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins anerkennen und fördern wollen.

3.3 Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.

4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

  1. a) mit dem Tod des Mitglieds;
  2. b) durch freiwilligen Austritt: Ein Mitglied kann bis zum Ende des III. Quartals des laufenden Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des laufenden Kalenderjahres aus dem Verein austreten;
  3. c) durch Ausschluss aus dem Verein. Ein Ausschluss kann durch einen Beschluss des Vorstandes, der einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf, nach Anhörung des betreffenden Mitglieds erfolgen, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Einer Anhörung des betreffenden Mitglieds bedarf es nicht, wenn der Ausschluss wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags nach zweimaliger Mahnung erfolgt, soweit in der Mahnung darauf hingewiesen wurde, dass wegen der Nichtzahlung ein Ausschluss droht;
  4. d) die Mitgliedschaft von Unternehmen und Organisationen erlischt mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder mit dem Beschluss über ihre Liquidation.
5 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags wird von der Mitgliederversammlung bestimmt und ist im Januar jeden Kalenderjahres fällig.

6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  1. a) der Vorstand
  2. b) die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.                        Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere                      Organe wie ein Beirat gebildet werden.

7 Vorstand

7.1. Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen, die sich eine Geschäftsordnung geben können.

7.2. Alle Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein gerichtlich und
außergerichtlich einzeln zu vertreten.

8 Zuständigkeit des Vorstands

8.1. Der Vorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnungen;
  2. Einberufung der Mitgliederversammlung
  3. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  4. Aufstellung des Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr; Buchführung; Erstellung eines Jahresberichts;
  5. Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen
  6. Beschlussfassung über die Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.

8.2. Der Vorstand kann die Einrichtung von Arbeitsgruppen beschließen und diese nach Erledigung ihres Arbeitsauftrags wieder auflösen.

8.3. Der Vorstand ist berechtigt, eine Geschäftsführung zur Erledigung der laufenden Vereinsgeschäfte einzusetzen. Er beschließt über die Bedingungen für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsführer.

8.4. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, die Regelungen über die Aufgabenbereiche der einzelnen Mitglieder des Vorstands enthalten kann.

9 Amtsdauer des Vorstands

9.1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt; er bleibt bis zur Neuwahl des

Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.

9.2. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während einer Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die Zeit bis zum Ablauf der Amtsperiode der übrigen Vorstandsmitglieder.

10 Mitgliederversammlung

10.1. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes ordentliches Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten.

10.2. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan für                    das nächste Geschäftsjahr, Entgegennahme des Jahresberichtes                          des Vorstands, Entlastung des Vorstandes;
  2. b) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags;
  3. c) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands;
  4. d) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die                                Auflösung des Vereins.
11 Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einbehaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

12 Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung

12.1. Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstands geleitet. Die Protokollführerin wird von der Versammlungsleiterin bestimmt. Die Art der Abstimmung bestimmt die/der Versammlungsleiter/in.

12.2. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich.

12.3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend sind.

12.4. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Diese gilt auch für Beschlüsse über die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen.

12.5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der jeweiligen Versammlungsleiterin und der Protokollführerin zu unterzeichnen ist.

13 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden.

14 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Es gelten die §§ 10, 11, 12 und 13 entsprechend.

15 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

15.1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im § 12 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.

15.2. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind zwei vom Vorstand zu bestimmende Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

15.3. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, zu gleichen Teilen an Förderverein Pro Asyl – Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge und Flüchtlingspaten Syrien e.V. mit der Bestimmung, es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung für die Hilfe von Flüchtlingen zu verwenden.

15.4. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

16 Übergangsvorschrift

Sofern vom Registergericht oder vom Finanzamt für Körperschafte Teile der Satzung beanstandet werden, ist der Vorstand ermächtigt, und zwar jeweils durch die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, die Satzung zur Behebung der Beanstandungen abzuändern und diese Änderungen entsprechend anzumelden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gem. § 71 I BGB zeichnet der Vorstand wie folgt:

Julia Eckert

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Erkundungen im Maschinenraum der Demokratie

Foto Johanna Benz
Illustration: Johanna Benz


Maschinenraum:
Feuerbeständiger Raum, in dem das Triebwerk und dazugehörige Einrichtungen installiert sind.

Woraus besteht das Fundament einer guten Verfassung in schwierigen Zeiten?

Jede Krise ist eine Herausforderung, auch die aktuelle Pandemie. Für einen Staat wie Deutschland, dessen Grundgesetz auf Freiheit und Demokratie setzt, gilt dies in besonderer Weise. Entscheidungen sind zu treffen, in kürzester Zeit. Die Würde des Einzelnen und die garantierten Freiheitsrechte müssen gegen unterschiedliche Gefahren im Zusammenhang der Pandemie abgewogen werden.  Sie geraten teilweise auch in Konflikt mit einem anderen durch die Verfassung garantierten Wert, dem „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“  (Art. 2 Abs. 2 GG) – oder mit dem Gemeinwohl. Die Politik wie auch jede*r Einzelne stehen vor Fragen, die sich gemeinhin kaum stellen. Und doch sind sie wesentlich für ein verlässliches Miteinander – nicht nur in Krisenzeiten.

Vierzig Essays wurden eingesendet

Im Rahmen des Projektes Demokratie? Eine Frage der Verfassung! waren alle Interessierten eingeladen, den „Maschinenraum der Demokratie“ in Form eines Essays zu erkunden. Ob aus wissenschaftlicher, journalistischer oder persönlicher Perspektive, ob auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Arabisch. Im Mittelpunkt standen die Fragen: Auf welchen Fundamenten stehen unsere mit dem Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte? Unter welchen Umständen sind wir freiwillig bereit, auf individuelle Rechte zu verzichten? Wie viel Vertrauen  ist in der Krise erforderlich, und worauf gründet es? Welche Grenzen werden gezogen und durch wen?

Vierzig Einsendungen erreichten uns, stilistisch so vielfältig wie inhaltlich, von denen wir am Ende vier Beiträge ausgewählt haben. Diese haben wir jetzt in unserem Online-Magazin veröffentlicht. Sie sind aus unterschiedlichen Perspektiven geschrieben und setzen verschiedene Schwerpunkte.

Christin Figl fragt, wie wir die aktuellen Spannungszustände aushalten können, und verweist auf hitzebeständige Materialien sowie ein bewegliches UND statt starrer Positionen.

Den Ausgangspunkt des Textes von Iskandar Ahmad Abdalla bildet die Angst, die in Zeiten von Corona alle Menschen verbindet. Doch eben diese Angst und eingeschränkte Grundrechte seien für viele Migrant*innen nicht Ausdruck einer Krise, sondern ihr Alltag, schreibt er.

Deike Janssen beschäftigt sich mit der in Art. 3, Abs. 2 des Grundgesetzes deklarierten Gleichheit der Geschlechter. Anders als im Gesetzestext gefordert seien Frauen* bei politischen Entscheidungsprozessen nicht angemessen beteiligt und repräsentiert – doch gerade sie sind von den Auswirkungen der Pandemie zumeist überdurchschnittlich betroffen und erledigen die systemrelevanten Arbeiten.

Büsra Delikaya plädiert für einen allumfassenden Charakter des Freiheitsbegriffs, der niemanden ausschließt.  Ihrer Meinung nach werden derzeit nicht nur die Widerstandsfähigkeit gesellschaftlicher Solidarität sowie die Früchte politischer Bildung und demokratischer Aufklärung auf die Probe gestellt. Auch die noch immer vorherrschende Kluft zwischen den sozialen Klassen sei besonders sichtbar und müsse uns beschäftigen.

Die Einsendungen zum Open Call haben uns noch einmal darauf aufmerksam gemacht, wie anstrengend, aber auch wie produktiv es im Maschinenraum der Demokratie zugeht. Wie vielfältig das Leben der Einzelnen davon geprägt wird. Und wie viel es noch zu tun gibt, um die Worte des Grundgesetzes wirklich mit Leben zu füllen, auch in der Krise.

Wir danken all denen, die sich mit einem Essay an unserem Aufruf beteiligt haben. Und wünschen allen Leser*innen eine anregende Lektüre!

Über das Projekt

Der Open Call for Essays ist im Rahmen des Projekts Demokratie? Eine Frage der Verfassung! entstanden. Für das Projekt nutzen wir die verfassungsbezogenen Jahrestage (100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, 70 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre Friedliche Revolution) für eine gesellschaftliche Debatte über die Grundlagen unserer Demokratie.

Alle Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Demokratie? Eine Frage der Verfassung! ist ein Projekt von WIR MACHEN DAS in Zusammenarbeit mit der Universität Bielefeld und der Robert-Havemann-Gesellschaft, gefördert durch die Bundeszentrale für politische Bildung.

Logo Bundeszentrale für politische Bildung

Logo Uni Bielefeld
Logo Robert Havemann Gesellschaft

Die Robert-Havemann-Gesellschaft wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und durch den Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

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Elisabeth Wellershaus & Maan Mouslli

Elisabeth Wellershaus lebt in Berlin. Sie ist Journalistin und arbeitet unter anderem als Redakteurin für das Kunstmagazin “Comtemporary And”. Sie ist Mitglied der Redaktion von “10 nach 8”.
Maan Mouslli ist ein syrischer Filmemacher und Fotograf, der in Osnabrück lebt. Für den Dokumentarfilm Newcomers führte er Regie.

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Campaigner*in Crowdfunding-Kampagne

Für die Unterstützung einer Crowdfunding-Kampagne des gemeinnützigen Vereins wearedoingit e.V. suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Person, die mit uns gemeinsam die bereits geplante Kampagne eigenständig fortführt.

Sie haben die Möglichkeit, ein Crowdfunding-Projekt im Querschnittbereich von Online-Medien, Migration und zivilgesellschaftlicher Teilhabe mitzugestalten. Es erwartet Sie ein innovatives Arbeitsumfeld, gesellschaftlich relevante und sinnstiftende Tätigkeiten sowie vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Kampagne.

Ihre Aufgaben

  • Steuerung und Umsetzung der bereits geplanten Kampagne
  • Bespielung und Aktivierung der Kooperationspartner*innen und Unterstützer*innen
  • Sie fühlen sich in dem Bereich Social Media beheimatet und bringen Ihre Erfahrungen in der strategischen Kreation, Umsetzung und Auswertung von digitalem Storytelling ein und erzeugen Content für unsere Social-Media-Kanäle und die Newsletter
  • Monitoring des Kampagnenverlaufs und daraus abzuleitende kurzfristige Maßnahmen, Anpassungen und Optimierungen
  • Abwicklung der Kampagne
  • Evaluation des Kampagnenverlaufs z. B. Response, Analyse des Erfolgs und Ableitung von Handlungsempfehlungen für künftige Kampagnen

Ihr Profil 


Für die ausgeschriebene Position wünschen wir uns eine engagierte, verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die uns auf Honorarbasis unterstützt und folgende Qualifikationen mitbringt:

  • Einschlägige Erfahrung im Kampagnenmanagement bzw. Projektmanagement oder Spezialisierung auf dem Gebiet Marketing und Vertrieb
  • Sehr hohe Internet-Affinität und Vertrautheit mit sozialen Netzwerken
  • Sehr gute Kenntnisse des nationalen und internationalen Medienmarktes sowie von medienpolitischen Fragestellungen und Diskussionsständen
  • Ihre Arbeitsweise ist kreativ-konzeptionell sowie strukturiert und Sie besitzen Planungs- und Organisationskompetenz
  • Zielorientierte Arbeitsweise, Durchsetzungsvermögen und ein ausgeprägtes diplomatisches Gespür
  • Exzellente Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift und gute journalistische Ausdrucksfähigkeit
  • Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
  • Erfahrungen in der politischen Kommunikation und ein entsprechendes Netzwerk sind wünschenswert
  • Sensibilität und Aufmerksamkeit, was sowohl den deutschsprachigen als auch den internationalen Migrationsdiskurs angeht

Unser Angebot 


Neben Familienfreundlichkeit, einem attraktiven, vielfältigen Arbeitsumfeld, einem guten Arbeitsklima, bereichernden interkulturellen Erfahrungen sowie einer abwechslungsreichen Tätigkeit, bei der Sie einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, bieten wir Ihnen die Zusammenarbeit in einem dynamischen, kreativen Team an.
Der Arbeitsaufwand beträgt 20 Arbeitstage auf Honorarbasis von Ende April bis Mitte Juni 2019.

Bewerbung


Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 23.04.2019. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf und Hinweise auf Online-Kampagnen, die Sie unterstützt oder durchgeführt haben) unter Angabe ihres Tagessatzes und möglichem Eintrittstermin per E-Mail an buero@wirmachendas.jetzt. Bewerbungsgespräche finden fortlaufend statt. Reisekosten können leider nicht erstattet werden.

Über WIR MACHEN DAS
WIR MACHEN DAS ist ein bundesweit agierender gemeinnütziger Verein aus  Berlin. WIR MACHEN DAS steht für Zukunft statt Herkunft, Mut statt Angst, Menschlichkeit statt Hass, Pragmatismus statt Populismus. Der Verein (wearedoingit e.V.) realisiert Projekte, die durch die Vernetzung von Neuangekommenen und Locals eine solidarische und vielfältige Gesellschaft gestalten. WIR MACHEN DAS wurde 2015 von 100 Frauen gegründet und arbeitet inzwischen mit über 100 geflüchteten Kulturschaffenden und Journalist*innen zusammen. Mehr Informationen unter https://wirmachendas.jetzt.